Pflegeberatung
Es besteht Rechtsanspruch auf eine individuelle, unabhängige und kostenlose Pflegeberatung. Diese Beratung richtet sich an Personen, die Leistungen der Pfelgeversicherung bereits erhalten, die beantragt haben oder erkennbar Hilfe benötigen.
Im Falle von Pflegebedarf stellen sich viele Fragen für den Pflegebedürftigen und seine Angehörigen. Wo ist Hilfe zu finden? Welche konkreten Angebote gibt es? Wo muss was beantragt werden? Wie ist (finanzielle) Unterstützung zu finden? Alle diese Frage werden in der Pflegeberatung von einem Pflegeberater gemeinsam mit dem Pflegebedürftigen und/oder Angehörigen geklärt.
Leistungen Pflegeberatung
Pflegeberater verfügen über ein umfassendes Fachwissen im Sozial- und Sozialversicherungsrecht zudem haben sie Qualifikationen in der Pflegeberatung erworben. So können Pflegeberater umfassend über das Leistungsangebot für Pflegebedürftige und deren Angehörige informieren. In den meisten Fällen wird hierzu ein individueller Versorgungsplan für die pflegebedürftige Person erstellt. Es können sowohl ambulante als auch stationäre Versorgung in Anspruch genommen werden. Dies ist abhängig vom Grad der Pflegebedürftigkeit sowie der Versorgungsnetz am Wohnort der pflegebedürftigen Person. Je größer die ambulante Versorgung aufgebaut bist, desto größer die Chance auf den Verzicht einer stationären Einrichtung.
Pflegestützpunkt
Ein Pflegestützpunkt ist eine zentrale Anlaufstelle für Pflegebedürftige und deren Angehörige. Die Beratung und Vernetzung der pflegerischen, medizinisches und sozialen Leistungen sind in den Pflegestützpunkten gebündelt und können so direkt und komptent weitergegeben werden.